04. März 2022

Hinweis für Schülerinnen, Schüler, Studierende und Auszubildende

Aus der Verwaltung kommt ein wichtiger Hinweis an alle, die 2021 einen (reduzierten) Mitgliedsbeitrag als Schüler (ab 18 Jahre), Studierende,
Auszubildende gezahlt haben. Bitte denkt daran, euren Status als Auszubildende, Schülerinnen oder Studierende einzureichen, damit ihr weiterhin in den Genuss des ermäßigten Beitrags kommt. 

Wir zitieren hier mal § III), Absatz 2., Satz 2 der Mitglieds-, Beitrags- und Gebührenordnung der Abteilung Tennis:

„Schüler (ab 18 Jahre), Studierende und Auszubildende haben jährlich bis spätestens 01.03. des Beitragsjahres ihren Status ... nachzuweisen."
(eingescannter Nachweis schriftlich/per Mail).

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